Schulsozialarbeit
Integration besonders verhaltensauffälliger
Schülerinnen und Schüler
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Unterstützung bei der Aufarbeitung
fachlicher Defizite
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Betreuung und Wiedereingliederung
hartnäckiger "Schulschwänzer"
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Pflege und Ausbau der Zusammenarbeit mit
außerschulischen Einrichtungen
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Maßnahmen schulinterner Evaluation
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Bislang: ½ Stelle für eine Erzieherin, wobei die wöchentliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Ferienausgleichs zu regeln ist. Es sollte jedoch geprüft werden, ob angesichts der Erweiterung der Hauptschule durch die Schuljahrgänge 5 und 6 die bisherige ½ Stelle auf eine ganze Stelle aufgestockt werden kann. Insbesondere in Gesprächen mit Vertretern aus Kammern und Verbänden wird immer wieder betont, dass mit der Sicherung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang von Schule in Beruf bereits in der Eingangsstufe des Sekundarbereichs I begonnen werden sollte, wobei gerade auf die sozialpädagogische Arbeit besondere Aufmerksamkeit zu richten ist.
- ein fachgerecht ausgestatteter eigener Raum für das Arbeitsfeld der Erzieherin ist infolge der bisherigen Arbeit im Rahmen des Programms zur Stärkung der Hauptschulen bereits vorhanden und kann auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden
- Bereitstellung finanzieller Mittel (Zuschüsse) für Einzelmaßnahmen.
Die Arbeitszeit des einzustellenden Sozialpädagogen gliedert sich wie folgt:
- tägliche „Kernzeit“ (2 Zeitstunden, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)
- tägliche „Floatzeit“ (2 ½ Zeitstunden, variabel, d.h. vor der Kernzeit bzw. im Anschluss daran)
Im Falle einer Aufstockung der Stelle würden die Anteile „Kernzeit“ und „Floatzeit“ proportional angehoben werden.
Integration besonders verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler mit dem Grobziel der Verbesserung des Schulklimas ("Kernzeit")
Die Fortsetzung der Arbeit der Erzieherin würde u. a. weiterhin folgende Aufgaben beinhalten:
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung weiterer geeigneter Maßnahmen zum Aggressionsabbau, insbesondere in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 (u. a. Einzelbetreuung extrem auffälliger Schüler). Erste Erfahrungen nach Umsetzung der Schulstrukturreform haben ergeben, dass die neue Schülerklientel der Hauptschule in den Schuljahrgängen 5 und 6 dringend besonderer schulinterner sozialpädagogischer Fördermaßnahmen bedarf.
- Entwicklung, Erprobung und Umsetzung weiterer geeigneter präventiver Maßnahmen zum Umgang mit Aggression (z.B. Ausbildung und Betreuung schulinterner Streitschlichter)
Unterstützung bei der Aufarbeitung fachlicher Defizite, sofern sich diese nicht allein durch unterrichtliche Fördermaßnahmen abbauen lassen ("Kernzeit")
Die Arbeit eines sozialpädagogischen Mitarbeiters würde u. a. folgende Aufgaben beinhalten:
- In Ergänzung unterrichtlicher Maßnahmen Durchführung individualisierter Fördermaßnahmen (computergestützt, die technischen Voraussetzungen sind vorhanden) zur Verbesserung der individuellen Ausbildungsfähigkeit
- Erweiterung, Umstrukturierung und Etablierung der bislang erfolgreich umgesetzten Konzeption zur Durchführung und Koordinierung der schulinternen „Beratungsagentur“ in der Schule mit Beratern verschiedenster Einrichtungen
In Fortsetzung der bisherigen mehrjährigen erfolgreichen Arbeit der Erzieherin würden hier weiterhin die nachstehenden Zielsetzungen verfolgt:
- Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Motivation zum Schulbesuch in hartnäckigen Fällen von Schulvermeidungsverhalten
- Umsetzung und Fortentwicklung der Möglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen unserer Schule und einer städtischen Einrichtung
- Umsetzung und Fortentwicklung der Möglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen unserer Schule und den Berufsbildenden Schulen Cuxhaven und Cadenberge (Hospitationen / Schnupperstunden / Schnuppertage / Hilfestellungen beim Wechsel von der Hauptschule zu den verschiedenen Schulformen an den Berufsbildenden Schulen)
- Aufsuchende Elternarbeit in Ergänzung der Arbeit der Klassenlehrkräfte bzw. des Jugendamtes sowie weiterer Ausbau der institutionalisierten Mittlerfunktion zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Jugendamt
Pflege und Ausbau der Zusammenarbeit
mit außerschulischen Einrichtungen (gem. Nrn. 4.1 bis 4.3 der
Zuwendungsvoraussetzungen des
Erl. v. 28.11.2003) ("Floatzeit")
Die Arbeit eines sozialpädagogischen Mitarbeiters würde hier folgende Ziele verfolgen:
- Ausweitung des bereits laufenden schulischen Konzeptes zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsschluss
- (zu 4.1 o. a. Erl.) Ergänzung der Arbeit des Fachbereichskonferenzleiters AW / T im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft sowie mit den ortsansässigen potenziellen Ausbildungsbetrieben (z.B. Einrichtung von „Schnuppertagen“ in Betrieben)
- (zu 4.1 o. a. Erl.) Vernetzung der Schulsozialarbeit durch Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin sowie den Lehrkräften (insbesondere Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr) der Berufsbildenden Schulen
- (zu 4.1 o. a. Erl.) Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich keinen Schulabschluss erhalten werden, bei der Arbeitsplatzsuche in Betrieben der Region Cuxhaven
- (zu 4.1 o. a. Erl.) Vermittlung von Jahrespraktika für Schulabgänger mit Abschluss, um so die Wartezeit für einen angestrebten Ausbildungsplatz bereits berufsbezogen überbrücken zu können
- (zu 4.1 o. a. Erl.) Betreuung von Schülerinnen und Schülern am Nachmittag in Form von Einzelförderung an extra dafür eingerichteten PC-Arbeitsplätzen mit entsprechenden Lernprogrammen
- (zu 4.2 o. a. Erl.) In Ergänzung unterrichtlicher Maßnahmen Koordinierung, weiterer Ausbau und Festigung der Zusammenarbeit mit der Stadtjugendpflege. Bislang konnte hier folgendes erreicht werden: Realisation verschiedener Projekte (u. a. Unterstützung des Sign-Projektes, Projekt zur Prävention im Bereich Alkoholmissbrauch), Aufbau einer Jugendgruppe
- (zu 4.2 o. a. Erl.) Fortführung und weiterer Ausbau der erfolgreichen Kooperation mit der Erziehungsberatungsstelle, mit der Frauen- und Mädchenberatung, mit RAN sowie mit Notausgang (Erstberatungsstelle)
- (zu 4.2 o. a. Erl.) Weitere Intensivierung der Elternarbeit über die originäre Elternarbeit der Lehrkräfte hinausgehend. Insbesondere werden die Eltern von der sozialpädagogischen Mitarbeitern unterstützt und begleitet, mit dem Ziel, Schwellenängste in Bezug auf außerschulische Hilfsangebote und Institutionen abzubauen.
- (zu 4.3 o. a. Erl.) Ausbau der bislang für die Orientierungsstufe an unserer Schule umgesetzten Kooperation mit Cuxhavener Sportvereinen auch für den Bereich der Hauptschule (etwa: zusätzliche Sportangebote für eine außerunterrichtliche Betreuung, Vermittlung von Vereinsmitgliedschaften, Erschließung neuer Interessensgebiete für die Schülerinnen und Schüler)
- (zu 4.3 o. a. Erl.) Realisation und weiter Ausbau von Möglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Schule und einer kulturellen Einrichtung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, etwa mit dem Circulo Luso Cultural (Portugiesen), dem Spanischen Zentrum sowie dem türkischen Kulturverein
Maßnahmen
schulinterner Evaluation (gem. Nr. 4.4 der Zuwendungsvoraussetzungen des
Erl. v. 28.11.2003) ("Floatzeit")
- intensive Auswertung der Betriebspraktika gemeinsam mit den Fachlehrkräften für Arbeitslehre
- regelmäßige Rechenschaftsberichte und deren Auswertung anlässlich einer jeden Gesamtkonferenz
- Teilnahme an den Supervisionsveranstaltungen für Schulsozialarbeit
- Einbezug des Schulelternrats in Evaluationsgespräche
- intensive Auswertung der Feedbacks, gegeben von außerschulischen Institutionen
(erarbeitet von M. Schröder-Hamann (Schulsozialarbeiterin) und R. Rother (Rektor))